Werkvertragsrecht

Im Zusammenhang mit Werkverträgen unterstützen wir Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und Werkunternehmer mit unserer Erfahrung bei der Vertragsgestaltung und Begleitung von Projekten. Auftraggebern bieten wir gerne die Vertragsprüfung und Beratung bei auftretenden Problemen an. Daneben stehen wir für die Geltendmachung und Durchsetzung von Vergütungsansprüchen sowie Mängelrechten und Schadensersatzansprüchen zur Verfügung, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und in selbstständigen Beweisverfahren.

Unsere Tätigkeitsbereiche im Werkvertragsrecht:

  • Abnahme
  • Mängelrechte
  • Rücktritt
  • Rückzahlungsansprüche
  • Schadensersatz
  • selbstständiges Beweisverfahren
  • Vertragsgestaltung
  • VOB/B-Anwendung
  • Werklohnansprüche
  • Widerruf

Ihre spezialisierten Rechtsanwälte