Müller-Hof Newsletter – Dezember 2024

art – AktuelleRechtsTipps

Vertragsrecht: Waschanlagenbetreiber haftet für beschädigte Serienausstattung

Ganz aktuell am 21.11.2024 entschied der Bundesgerichtshof (Az. VII ZR 39/24), dass ein Waschanlagenbetreiber für Schäden an einem Fahrzeug haftet, wenn diese während des Waschvorgangs entstehen – selbst wenn die Waschanlage technisch einwandfrei funktioniert. Im zugrunde liegenden Fall wurde der Heckspoiler eines Land Rovers, der zur Serienausstattung gehörte und ordnungsgemäß befestigt war, abgerissen. Der Betreiber der Waschanlage wurde zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt.

Die zentrale Begründung des BGH: Betreiber von Waschanlagen tragen eine Schutzpflicht, Fahrzeuge während des Waschvorgangs vor Schäden zu bewahren. Hinweise auf Haftungsausschlüsse in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) seien unzureichend, wenn sie sich nicht explizit auf serienmäßige Fahrzeugteile beziehen.

Was Waschanlagenbetreiber jetzt tun sollten:

Die AGB sind zu prüfen und zu optimieren. Haftungsausschlüsse sind klar und eindeutig zu formulieren. Dabei soll nicht nur auf „nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile“ oder „Sonderausstattungen“ Bezug genommen werden, sondern es sind auch potenzielle Risiken bei serienmäßigen Fahrzeugteilen zu berücksichtigen.

Es sind deutliche Warnhinweise anzubringen. Die Beschilderung der Waschanlage sollte um Hinweise ergänzt werden, die Kunden auf mögliche Risiken auch bei serienmäßigen Fahrzeugteilen aufmerksam machen. Beispielsweise: „Bitte prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug für die Nutzung dieser Waschanlage geeignet ist, insbesondere bei serienmäßig angebrachten Spoilern oder ähnlichen Anbauten.“

Technische Anpassungen sind zu prüfen, um empfindliche Bauteile wie Spoiler besser zu schützen. Eine Investition in moderne Waschstraßentechnik kann zukünftige Schäden vermeiden und das Vertrauen der Kunden stärken.

Mögliche Risikofaktoren sollten dokumentiert werden, Kunden sollten aktiv informiert werden. Schulungen für das Personal können dabei helfen, auf kritische Fahrzeugteile hinzuweisen und eine individuelle Beratung anzubieten.

Für Autobesitzer ist dies eine günstige Rechtsentwicklung. Dadurch wird es leichter, wegen Schäden in der Waschanlage Schadensersatz zu fordern.

Sie sollten aber etwaige Hinweise der Waschanlage lesen und kritisch bewerten, ob ihr Fahrzeug den angegebenen Kriterien entspricht.

Ferner sollten Autofahrer ihr Fahrzeug vor und nach dem Waschvorgang kontrollieren. Sichtbare Beschädigungen durch die Waschanlage sollten sofort gemeldet und dokumentiert werden.

Das Urteil des BGH unterstreicht die Verantwortung von Waschanlagenbetreibern für die Unversehrtheit der Fahrzeuge ihrer Kunden. Mit klaren Hinweisen, optimierten Geschäftsbedingungen und technischen Anpassungen können Betreiber nicht nur das Haftungsrisiko senken, sondern auch das Vertrauen ihrer Kundschaft stärken.

Infos aus unserer Kanzlei: