Müller-Hof Newsletter – Juni 2016
ars – aktuelles aus Recht und Steuern
Neue Gerichtsentscheidungen zu illegalen Downloads
In diversen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof am 18.05.2016 zumindest teilweise Klarheit in verschiedene umstrittene Rechtsfragen im Zusammenhang mit „Download-Abmahnungen“ gebracht. Allerdings liegen bisher nur die Pressemitteilungen, aber nicht die genauen Urteilsgründe vor.
Klargestellt wurde, dass nicht nur Lebenspartnern sowie volljährigen Kindern (das ist schon seit längerer Zeit ständige Rechtsprechung), sondern auch Mitbewohnern in einer WG oder volljährigen Besuchern der Zugriff auf das WLAN erlaubt werden kann, ohne die betreffenden Personen vorab belehren bzw. später überwachen zu müssen. Das gilt jedenfalls dann, wenn es keinen konkreten Anlass für eine solche Belehrung oder Überwachung gibt. Angesichts der jahrelang abweichenden Rechtsprechung vieler erstinstanzlicher Gerichte ist die Entscheidung zu begrüßen, auch wenn sie sehr spät kommt.
Bestätigt hat der BGH eine vorangegangene Entscheidung, in der sich der Beklagte damit verteidigt hat, er habe die Rechtsverletzung nicht begangen. Mögliche Täter könnten die Ehefrau sowie die erwachsenen Kinder gewesen sein. Weil sich in der Beweisaufnahme aber gezeigt hat, dass alle drei offenbar nicht einmal „mögliche“ Täter sein konnten, ist der Beklagte trotzdem verurteilt worden.
Eher für Unklarheit sorgt möglicherweise eine Entscheidung zum Streitwert. Hier hat der BGH betont, dass dieser in jedem Einzelfall zu bestimmen sei und sich an dem Interesse des Rechteinhabers an der Unterbindung künftiger Rechtsverletzungen unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls orientieren solle. Man wird den Wortlaut der noch nicht veröffentlichten Entscheidung abwarten müssen, um beurteilen zu können, was der BGH hier genau gemeint hat. Jedenfalls bei wiederholten Rechtsverletzungen bzw. bei nachweislich sehr umfangreichen Verstößen dürfte der BGH damit relativ hohen Streitwerten „grünes Licht“ gegeben haben, was zu höheren Verfahrenskosten führt. Der BGH hatte über Fälle zu entscheiden, in denen die Instanzgerichte den Streitwert rein schematisch festgesetzt hatten, was die Berechenbarkeit vielleicht gestärkt hätte, aber trotzdem mit der sonstigen Rechtsprechung zu Streitwerten kaum in Einklang zu bringen war.
Auch nach den jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs wird das „Massengeschäft“ der Abmahnungen wohl weitergehen.