Architektenrechnungen dürfen grundsätzlich die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgeschriebenen Mindestsätze nicht unterschreiten. Wird ein niedrigeres Pauschalhonorar vereinbart, hindert das den Architekten nicht daran, nachträglich mehr Honorar geltend zu machen. Der Bundesgerichtshof hat sich jetzt mit der Frage befasst, ob auch dann noch Nachforderungen möglich sind, wenn der Architekt bereits eine Schlussabrechnung seines Honorars vorgenommen hat.
Befristungen von Fußballervertägen wirksam?
Wenn Arbeitsverträge befristet werden, enden sie automatisch, ohne dass ein Kündigungsgrund benötigt wird. Damit dies keine unzulässige Umgehung des Kündigungsschutzes ist, gibt es Schranken für die Zulässigkeit von Befristungen. Die Einstellung von neuen Mitarbeitern ist recht problemlos bis zur Dauer von 24 Monaten möglich. Darüber hinaus wird aber ein sachlicher Grund benötigt. Vorübergehender Bedarf, Vertretung und Erprobung sind praxisrelevante Gründe. In einer aktuellen Gerichtsentscheidung zum befristeten Fußballervertrag spielt auch „die Eigenart der Arbeitsleistung“ eine Rolle als Befristungsgrund.
ORGALIME-Vertragsbedingungen haben auch Nachteile
Deutsche Verkäufer müssen mit großer Sorgfalt vorgehen, wenn sie statt eigener AGB die Vertragsbedingungen verwenden, die vom Dachverband der europäischen Investitionsgüterindustrie ORGALIME erstellt wurden. Die darin enthaltene Haftungsbegrenzung läuft in der Praxis vielfach ins Leere, die Verkäufer haften in aller Regel der Höhe nach unbegrenzt. Auch die einjährige Gewährleistungsfrist greift nicht zuverlässig.