Im Falle einer Scheidung kann der Zugewinnausgleich enorme wirtschaftliche Bedeutung haben. Vor allem Unternehmer bemühen sich oft, sich vor den negativen Folgen durch einen Ehevertrag zu schützen. Nach neuen Gerichtsentscheidungen findet allerdings bei einer Scheidung eine gerichtliche Prüfung statt, ob der Ehevertrag im Zeitpunkt der Trennung eine unzumutbare Belastung der anderen Seite darstellt und deshalb möglicherweise unwirksam ist. Es empfiehlt sich deshalb eine regelmäßige Überprüfung, ob der Ehevertrag noch zu den aktuellen Lebensverhältnissen passt.
Erste LAG-Entscheidung zum Bildungsgesetz
Zum Juli 2017 ist das Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg in Kraft getreten. Es regelt den Anspruch von Arbeitnehmern auf bezahlte Freistellung für maximal fünf Tage pro Jahr, um sich beruflich oder politisch weiterzubilden oder zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten zu qualifizieren. Bisher gibt es nur wenige Gerichtsverfahren zu diesem Gesetz, sie betreffen fast immer die Auslegung des Begriffs der „politischen Weiterbildung“. Nach verschiedenen Urteilen von Arbeitsgerichten hat nun zum ersten Mal das Landesarbeitsgericht als höhere Instanz hierzu eine Entscheidung gefällt.
Gefahr durch die „Chefmasche“
Es häufen sich Betrugsfälle nach der „Chefmasche“: In gefälschten E-Mails, die angeblich vom Chef stammen, werden Mitarbeiter zur eiligen Überweisung z.B. an angebliche ausländische Lieferanten aufgefordert und um Vertraulichkeit gebeten. Die Praxis zeigt, dass Mitarbeiter immer wieder darauf reinfallen und die Masche funktioniert. Um das Unternehmen zu schützen, sind Vorkehrungen zu treffen.
Miet- und Pachtrecht: Verspätete Abrechnung von Betriebskosten durch Hausverwaltung
Der Bundesgerichtshof hat sich in einem aktuellen Urteil (VIII ZR 249/15) mit dem in der Praxis recht häufig vorkommenden Problem auseinandergesetzt, ob der Vermieter einer Eigentumswohnung trotz Überschreitung der in § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB geregelten Frist gegenüber seinem Mieter einen Anspruch auf Zahlung der Nachforderung hat, wenn der Hausverwalter die Jahresabrechnung verspätet vorlegt.
Arbeitsrecht: Neues Gesetz gegen niedrigeres Entgelt für Frauen
Statistisch erhalten Frauen bei vergleichbarer Arbeit weniger Geld. Das neue Entgelttransparenzgesetz soll die geschlechtsbezogenen Entgeltunterschiede verringern. Dazu besteht in Betrieben ab 200 Beschäftigten ein Auskunftsanspruch über die Durchschnittsvergütung vergleichbarer Mitarbeiter. Betroffene Arbeitgeber müssen wissen, welche Angaben sie machen müssen und wie der Durchschnitt zu berechnen ist.
Was bei der Kündigung gegenüber Schwerbehinderten zu beachten ist
Will ein Arbeitgeber gegenüber einem Schwerbehinderten oder Gleichgestellten kündigen, sind Besonderheiten zu beachten, insbesondere die einzuholende Zustimmung des Integrationsamts. Das kann auch gelten, wenn der kündigende Arbeitgeber noch nichts von der Schwerbehinderung weiß. Neu ist eine Gesetzesänderung, wonach auch die vorherige Beteiligung einer Schwerbehindertenvertretung (sofern vorhanden) Wirksamkeitsvoraussetzung ist.
Neuer Gesetzentwurf zu den mangelbedingten Kosten von Aus- und Einbau
Bisher gilt der Grundsatz, dass der Verkäufer einer mangelhaften Sache zwar nachbessern oder nachliefern muss, für die mit dem Aus- und Einbau entstehenden Kosten aber nicht aufkommen muss. Dies soll laut einem vorgelegten Gesetzesentwurf bald geändert werden, wonach Folge einer mangelhaften Lieferung auch die Übernahme dieser Kosten für Aus- und Einbau sein soll.
Immer wieder neue Pflichtangaben
Das neue „Verbraucherstreitbeilegungsgesetz“ führt dazu, dass Händler gegenüber Verbrauchern weitere Pflichtangaben machen müssen. Jeder Unternehmer ab zehn Mitarbeitern (nicht nur Online-Händler) muss vorab auf der Webseite und in AGBs erklären, ob er zur Teilnahme an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit ist, und sich auch in einem konkreten Streitfall dazu äußern.
Wer muss den Makler bezahlen?
Im Mietrecht gilt das „Bestellerprinzip“: Wenn der Vermieter einen Makler beauftragt, muss er ihn auch bezahlen und darf dies nicht auf den Mieter abwälzen. Bei einem Verkauf einer Immobilie gilt das bislang nicht, derzeit wird aber eine entsprechende Gesetzesänderung diskutiert.
Mindestlohn steigt auf EUR 8,84
Der gesetzliche Mindestlohn von EUR 8,50 gilt seit 2015. Alle zwei Jahre soll eine Überprüfung und Anpassung stattfinden. Deshalb steigt er zum 01.01.2017 auf EUR 8,84. Demzufolge ist erforderlich, die Vergütungshöhe im Niedriglohnbereich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Bei Minijobs muss darauf geachtet werden, dass auch weiterhin EUR 450,00 monatlich nicht überschritten werden.