Familienrecht: Gemeinsame Schulden bei Trennung und Scheidung

Bankkredite, vor allem für den Immobilienkauf, werden meist von beiden Ehepartnern gemeinsam aufgenommen. Aber wer übernimmt und tilgt die Darlehensverbindlichkeiten, wenn die Ehe in die Brüche geht? Der Beitrag von Rechtsanwalt Stephan Stöcker erläutert die Situation und gibt Hinweise.

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Familienrecht: Zugewinnausgleich bei inhabergeführten Unternehmen und freiberuflichen Praxen

Bei einer Scheidung ist der während der Ehe erzielte Zugewinn auszugleichen. Wenn nichts anderes im Ehevertrag geregelt wurde, gilt das auch für den gestiegenen Wert von inhabergeführten Unternehmen und freiberuflichen Praxen. In seinem Beitrag gibt Rechtsanwalt Stephan Stöcker Hinweise zu den verschiedenen Berechnungsmethoden und dem Beurteilungsspielraum, der bei der Bewertung besteht.

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Familienrecht: Nach Trennung Kinderbetreuung durch beide Eltern abwechselnd?

Wenn sich Eltern trennen, ist das gängige Modell nach dem klassischen Bild der Hausfrauenehe“, dass die Mutter die Betreuung des gemeinsamen Kindes übernimmt. Zunehmend kommt stattdessen auch umgekehrt die Betreuung durch den Vater in Betracht. Der Bundesgerichtshof hat nun anerkannt, dass unter Bestimmten Voraussetzungen auch ein „paritätisches Wechselmodell“ gefordert werden kann, bei dem das Kind in beiden Haushalten zu gleichen Teilen betreut wird, z.B. mit Wechsel im Wochenrhythmus.

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Ist der Ehevertrag (noch) wirksam?

Im Falle einer Scheidung kann der Zugewinnausgleich enorme wirtschaftliche Bedeutung haben. Vor allem Unternehmer bemühen sich oft, sich vor den negativen Folgen durch einen Ehevertrag zu schützen. Nach neuen Gerichtsentscheidungen findet allerdings bei einer Scheidung eine gerichtliche Prüfung statt, ob der Ehevertrag im Zeitpunkt der Trennung eine unzumutbare Belastung der anderen Seite darstellt und deshalb möglicherweise unwirksam ist. Es empfiehlt sich deshalb eine regelmäßige Überprüfung, ob der Ehevertrag noch zu den aktuellen Lebensverhältnissen passt.

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Ehevertragliche Regelung des Zugewinnausgleichs

Im Falle einer Scheidung berechnet sich der Zugewinnausgleich aus dem Wertzuwachs des Vermögens beider Ehegatten. Dabei ist grundsätzlich auch die Wertentwicklung einer Unternehmensbeteiligung zu berücksichtigen und auszugleichen. Dies kann zu ganz erheblichen und sogar existenzgefährdenden finanziellen Belastungen führen. Durch einen Ehevertrag kann der Zugewinnausgleich modifiziert oder ausgeschlossen werden.

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