Seit 2019 gibt es für Arbeitnehmer einen neuen Anspruch auf befristete Teilzeit, sogenannte „Brückenteilzeit“. Die Arbeitszeit kann begrenzt für die Dauer von ein bis fünf Jahren reduziert werden und erhöht sich danach wieder automatisch.
Ein aktueller Beitrag zum Arbeitsrecht von Anwalt Martin Hertzberg, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Müller-Hof in Karlsruhe