Welche Anforderungen das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz insbesondere für die Webseitengestaltung beinhaltet, stellt Volkmar Nicodemus, Fachanwalt für IT-Recht, dar.
Gesellschaftsrecht: Gewährleistungsansprüche bei Liquidation einer GmbH
Rechtsanwalt Benedikt Fath erläutert, wie etwaige Gewährleistungspflichten im Falle einer GmbH-Liquidation zu berücksichtigen sind.
Gesellschaftsrecht: Hinauskündigung eines Mitgesellschafters mittels Vesting-Regelung?
Rechtsanwältin Ingra Eva Herrmann, Fachanwältin für Gesellschaftsrecht und Handelsrecht, berichtet über eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin im Zusammenhang mit Start-Up-Finanzierungen.
Baurecht: Hinweispflicht des Bauträgers bei wartungsbedürftigen Bauteilen
Rechtsanwältin Michelle Jakob, Fachanwältin für Baurecht und Architektenrecht, fasst ein Urteil des OLG München zusammen.
Arbeitsrecht: Unwirksame Verschwiegenheitsklausel
Welche Anforderungen das BAG an Verschwiegenheitsklauseln und Unterlassungsansprüche stellt, wird aufgezeigt von Martin Hertzberg, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Arbeitsrecht: Erweiterter Mutterschutz nach einer Fehlgeburt
Über die Gesetzesänderung zum 01.06.2025 informiert Martin Hertzberg, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Vertragsrecht: Waschanlagenbetreiber haftet für beschädigte Serienausstattung
Rechtsanwalt Benedikt Fath erläutert die erweiterte Haftung von Waschanlagenbetreibern und deren Folgen für Unternehmen und Kunden.
Mietrecht: Gestärkte Rechte des Vermieters bei einer Insolvenzanfechtung
Michelle Jakob, Fachanwältin für Mietrecht und WEG-Recht, stellt eine neue BGH-Entscheidung zur Anfechtung von Mietzahlungen des insolventen Mieters vor.
IT-Recht: Neues zur Produkthaftung zu erwarten
Rechtsanwalt Volkmar Nicodemus, Fachanwalt für IT-Recht, informiert über die neue Produkthaftungsrichtlinie, die zu Änderungen im deutschen Produkthaftungsgesetz führen wird.
Gesellschaftsrecht: Kein Anspruch auf Datenlöschung in Gesellschafterliste
Rechtsanwältin Ingra Eva Herrmann, Fachanwältin für Gesellschaftsrecht und Handelsrecht, rät dazu, in der Gesellschafterliste nicht mehr persönliche Daten anzugeben als zwingend erforderlich.