Wer im gewerblichen Rechtsschutz zur Unterlassung verpflichtet wird, hat für die Zukunft bestimmte Geschäftstätigkeiten oder Verhaltensweisen zu unterlassen. Dazu zählt aber auch, dass noch bestehende Rechtsverstöße beseitigt werden müssen, also z.B. Werbung angepasst werden muss. Der Bundesgerichtshof geht nun so weit, dass auch ein Rückruf gefordert wird in Form des Versuchs, die beanstandeten Produkte vom Markt zurückzuholen.
Datenschutz: Bald gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung
Ab 24.05.2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung. Sie bringt für alle Unternehmen Änderungen und neue Pflichten, die zur Vermeidung von Bußgeldern eingehalten werden sollten. Dazu zählen z.B. Dokumentations- und Nachweispflichten sowie eine Datenschutzfolgenabschätzung. Die Zeit drängt.
Immer wieder neue Pflichtangaben
Das neue „Verbraucherstreitbeilegungsgesetz“ führt dazu, dass Händler gegenüber Verbrauchern weitere Pflichtangaben machen müssen. Jeder Unternehmer ab zehn Mitarbeitern (nicht nur Online-Händler) muss vorab auf der Webseite und in AGBs erklären, ob er zur Teilnahme an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit ist, und sich auch in einem konkreten Streitfall dazu äußern.
Ohne Datenschutzerklärung geht es nicht mehr
Es ist inzwischen Pflicht, dass ein Besucher einer Internetseite informiert werden muss, in welcher Weise von ihm personenbezogene Daten erhoben und verwendet werden. Die entsprechende Datenschutzerklärung muss leicht zu finden sein. Daraus ergibt sich Handlungsbedarf für die Homepagegestaltung von Unternehmen.
Neue Gerichtsentscheidungen zu illegalen Downloads
Der Bundesgerichtshof hat am 18.05.2016 mehrere Urteile gefällt, die Bedeutung für die rechtliche Behandlung illegaler Downloads und diesbezügliche Abmahnungen haben. Dabei ging es vor allem um die Reichweite der Haftung für Fehlverhalten von Familienangehörigen, WG-Mitbewohnern, Besuchern oder sonstigen WLAN-Nutzern. Aber auch zum Streitwert, der für die Abmahnkosten von Bedeutung ist, erging eine Entscheidung.