Bei einer Scheidung ist der während der Ehe erzielte Zugewinn auszugleichen. Wenn nichts anderes im Ehevertrag geregelt wurde, gilt das auch für den gestiegenen Wert von inhabergeführten Unternehmen und freiberuflichen Praxen. In seinem Beitrag gibt Rechtsanwalt Stephan Stöcker Hinweise zu den verschiedenen Berechnungsmethoden und dem Beurteilungsspielraum, der bei der Bewertung besteht.
Stephan Stöcker
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Immobilienrecht: Schimmel in der Mietwohnung
Schimmel an den Wänden beruht oft auf unzureichendem Lüften und nicht auf Baumängeln. Laut BGH kann nicht pauschal festgelegt werden, in welchem Umfang Mieterlüften und heizen müssen.
Ein aktueller Beitrag zum Mietrecht von Rechtsanwalt Stephan Stöcker, Anwalt für Mietrecht bei Müller-Hof in Karlsruhe
Familienrecht: Nach Trennung Kinderbetreuung durch beide Eltern abwechselnd?
Wenn sich Eltern trennen, ist das gängige Modell nach dem klassischen Bild der Hausfrauenehe“, dass die Mutter die Betreuung des gemeinsamen Kindes übernimmt. Zunehmend kommt stattdessen auch umgekehrt die Betreuung durch den Vater in Betracht. Der Bundesgerichtshof hat nun anerkannt, dass unter Bestimmten Voraussetzungen auch ein „paritätisches Wechselmodell“ gefordert werden kann, bei dem das Kind in beiden Haushalten zu gleichen Teilen betreut wird, z.B. mit Wechsel im Wochenrhythmus.
Ist der Ehevertrag (noch) wirksam?
Im Falle einer Scheidung kann der Zugewinnausgleich enorme wirtschaftliche Bedeutung haben. Vor allem Unternehmer bemühen sich oft, sich vor den negativen Folgen durch einen Ehevertrag zu schützen. Nach neuen Gerichtsentscheidungen findet allerdings bei einer Scheidung eine gerichtliche Prüfung statt, ob der Ehevertrag im Zeitpunkt der Trennung eine unzumutbare Belastung der anderen Seite darstellt und deshalb möglicherweise unwirksam ist. Es empfiehlt sich deshalb eine regelmäßige Überprüfung, ob der Ehevertrag noch zu den aktuellen Lebensverhältnissen passt.
Wer muss den Makler bezahlen?
Im Mietrecht gilt das „Bestellerprinzip“: Wenn der Vermieter einen Makler beauftragt, muss er ihn auch bezahlen und darf dies nicht auf den Mieter abwälzen. Bei einem Verkauf einer Immobilie gilt das bislang nicht, derzeit wird aber eine entsprechende Gesetzesänderung diskutiert.
Ehevertragliche Regelung des Zugewinnausgleichs
Im Falle einer Scheidung berechnet sich der Zugewinnausgleich aus dem Wertzuwachs des Vermögens beider Ehegatten. Dabei ist grundsätzlich auch die Wertentwicklung einer Unternehmensbeteiligung zu berücksichtigen und auszugleichen. Dies kann zu ganz erheblichen und sogar existenzgefährdenden finanziellen Belastungen führen. Durch einen Ehevertrag kann der Zugewinnausgleich modifiziert oder ausgeschlossen werden.
Neues zum Begriff der Betriebskosten
Mietverträge sehen regelmäßig vor, dass die „Betriebskosten“ auf den Mieter abgewälzt werden. Bisher forderte die Rechtsprechung, dass dabei ganz genau angegeben wird, was von diesen „Betriebskosten“ umfasst ist, zumindest war auf die Berechnungsverordnung zur Betriebskostenverordnung Bezug zu nehmen. Nach einem neuen BGH-Urteil vom 10. Februar 2016 genügt aber heutzutage eine pauschale Auferlegung der „Betriebskosten“, weil der durchschnittliche Mieter wisse, was damit gemeint sei.
Kann der Mieter einen Mietvertrag widerrufen?
Verbraucher haben bekanntlich weitgehende Widerrufsrechte, z.B. im Versandhandel. Aber auch für Mieter ist gesetzlich ein Widerrufsrecht vorgesehen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Allerdings sind die Voraussetzungen für ein solches Widerrufsrecht des Mieters hoch. In der Praxis ergibt sich ein Widerrufsrecht deshalb nur in außergewöhnlichen Fällen.