Bei Aushilfen muss eine (Mindest-)Arbeitszeit geregelt werden, sonst gelten nach neuer Regelung 20 Wochenstunden, was zu unerwünschter Sozialversicherungspflicht führen kann. Neu ist auch die Ersetzung der „Gleitzone“ durch einen „Übergangsbereich“ bis EUR 1.300,00 mit Vorteilen für Arbeitnehmer. Ein aktueller Beitrag zum Arbeitsrecht von Anwalt Martin Hertzberg, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Müller-Hof in Karlsruhe.
Immobilienrecht: Schimmel in der Mietwohnung
Schimmel an den Wänden beruht oft auf unzureichendem Lüften und nicht auf Baumängeln. Laut BGH kann nicht pauschal festgelegt werden, in welchem Umfang Mieterlüften und heizen müssen.
Ein aktueller Beitrag zum Mietrecht von Rechtsanwalt Stephan Stöcker, Anwalt für Mietrecht bei Müller-Hof in Karlsruhe
Wettbewerbsrecht: Wann ist E-Mail-Werbung legal?
Bei Versand von Werbung per E-Mail ist nicht nur der Datenschutz zu beachten, die Werbung muss auch wettbewerbsrechtlich zulässig sein. Der BGH sieht in der Bitte um eine „5-Sterne-Beurteilung“ einen Wettbewerbsverstoß.
Ein aktueller Beitrag zum Wettbewerbsrecht von Anwalt Volkmar Nicodemus, Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz bei Müller-Hof Rechtsanwälte in Karlsruhe
Arbeitsrecht: Wieder Neues zum Urlaubsverfall von EuGH und BAG
Der EuGH hat den Grundsatz aufgestellt, dass Urlaub nur dann am Jahresende verfällt, wenn Arbeitnehmer ausdrücklich auf die Möglichkeit zur Urlaubsnahme und den andernfalls eintretenden Urlaubsverfall hingewiesen wurden.
Ein aktueller Beitrag zum Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Martin Hertzberg, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Müller-Hof Karlsruhe
Arbeitsrecht: Neue Regelungen zur Teilzeit
Seit 2019 gibt es für Arbeitnehmer einen neuen Anspruch auf befristete Teilzeit, sogenannte „Brückenteilzeit“. Die Arbeitszeit kann begrenzt für die Dauer von ein bis fünf Jahren reduziert werden und erhöht sich danach wieder automatisch.
Ein aktueller Beitrag zum Arbeitsrecht von Anwalt Martin Hertzberg, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Müller-Hof in Karlsruhe
Datenschutz: Neues zum Datenschutz
Nachdem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 in Kraft getreten ist, gibt es inzwischen weitere Klärungen der Rechtslage zum Thema Datenschutz und Wettbewerb durch Gerichtsurteile und Äußerungen der Aufsichtsbehörden.
Ein aktueller Beitrag zum Datenschutz von Rechtsanwalt Volkmar Nicodemus, Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz in der Kanzlei Müller-Hof Karlsruhe
Baurecht: Keine Vergütung bei auswärtigem Vertragsabschluss
Schließt eine Kunde bei sich zu Hause einen Werkvertrag, hat er laut BGH mangels wirksamer Widerrufsbelehrung auch nach vielen Monaten noch ein Widerrufsrecht und muss die bereits erbrachten Leistungen nicht bezahlen.
Ein aktueller Beitrag zum Baurecht von Rechtsanwältin Michelle Jakob, Fachanwältin für Baurecht und Architektenrecht sowie Mietrecht und WEG-Recht bei Müller-Hof in Karlsruhe
Arbeitsrecht: Neuer Datenschutz im Arbeitsverhältnis
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das geänderte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab 25. Mai 2018 und bringen viele zusätzlichen Dokumentations- und Nachweispflichten sowie hohe Bußgeldandrohungen mit sich. Dies gilt alles auch für die Nutzung von persönlichen Daten der Arbeitnehmer. Im Arbeitsverhältnis ist eine Datenverarbeitung nur zulässig, wenn sie für das Arbeitsverhältnis erforderlich ist oder eine freiwillige schriftliche Einwilligung des Arbeitnehmers vorliegt. Es ist wichtig zu wissen, was das im Einzelfall bedeutet, z.B. bei der Bewerberauswahl.
Gesellschaftsrecht: Auflösung von Pattsituationen durch „Russian Roulette“ oder „Texas Shoot-out“
Bei Gesellschaften mit zwei gleichberechtigten Gesellschaftern besteht oft das Risiko, dass ein Gesellschafter irgendwann alle gesellschaftsrechtlichen Entscheidungen blockiert. Um im Falle eines solchen Stillstandes wieder „Bewegung ins Spiel“ zu bringen, gibt es verschiedene Klauseln, die man im Vorfeld nach den individuellen Zielsetzungen der Gesellschafter gestalten und kombinieren kann, wie beispielsweise die „Russian Roulette“-Klausel und die „Texas Shoot-Out“-Klausel. Sie können gesellschaftsrechtliche Pattsituation beseitigen.
Familienrecht: Nach Trennung Kinderbetreuung durch beide Eltern abwechselnd?
Wenn sich Eltern trennen, ist das gängige Modell nach dem klassischen Bild der Hausfrauenehe“, dass die Mutter die Betreuung des gemeinsamen Kindes übernimmt. Zunehmend kommt stattdessen auch umgekehrt die Betreuung durch den Vater in Betracht. Der Bundesgerichtshof hat nun anerkannt, dass unter Bestimmten Voraussetzungen auch ein „paritätisches Wechselmodell“ gefordert werden kann, bei dem das Kind in beiden Haushalten zu gleichen Teilen betreut wird, z.B. mit Wechsel im Wochenrhythmus.