Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Stephan Stöcker
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Volkmar Nicodemus
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Ingra Eva Herrmann
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsmediatorin
Arbeitsrecht: Wann müssen Mitarbeiter Fortbildungskosten zurückzahlen?
Wenn Arbeitgeber teure Fortbildungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter bezahlen, hätten Sie gerne, dass die Mitarbeiter noch möglichst lange im Unternehmen bleiben, damit es sich lohnt. Rechtlich ist das aber nur beschränkt möglich, wie Martin Hertzberg als Fachanwalt für Arbeitsrecht erläutert.
Wettbewerbsrecht: Verknüpfung von Werbeeinwilligung und Gewinnspielen zulässig
Wer bei einem Gewinnspiel teilnimmt, soll dabei häufig auch sein Einverständnis erklären, zukünftig Werbung verschiedener Art zu erhalten. Das kann bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zulässig sein, weiß Fachanwalt Volkmar Nicodemus von Müller-Hof Rechtsanwälte.
Immobilienrecht: Eigenmächtige Arbeiten am Gemeinschaftseigentum – WEG muss nicht zahlen
Für Arbeiten am Gemeinschaftseigentum ist die WEG zuständig. Wer eigenmächtig solche Arbeiten z.B. an seinen Fenstern vornimmt, riskiert, auf seinen Kosten sitzen zu bleiben.
Ein aktueller Beitrag zum WEG-Recht von Michelle Jakob, Fachanwältin bei Müller-Hof in Karlsruhe.
Baurecht: Einschaltung eines Privatgutachters – Sind die Kosten erstattungsfähig?
Bei komplizierten bautechnischen Fragen, z.B. im Zusammenhang mit Baumängeln, kann die Hinzuziehung eines Gutachters erforderlich erscheinen, wenn man selbst „Laie“ ist. Das OLG Stuttgart hat kürzlich präzisiert, wann die Kosten eines solchen Privatgutachters erstattungsfähig sind. Ein aktueller Beitrag zum Baurecht von Rechtsanwältin Michelle Jakob, Fachanwältin für Baurecht und Architektenrecht sowie Mietrecht und WEG-Recht bei Müller-Hof Rechtsanwälte in Karlsruhe.
Gewerblicher Rechtsschutz: Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen – Schutz der „unternehmerischen Kronjuwelen“
Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verstärkt einerseits den Schutz von Know-How, legt aber andererseits strenge Voraussetzungen fest, damit es überhaupt als „Geheimnis“ zählt. Ein aktueller Beitrag zum Gewerblichen Rechtsschutz von Rechtsanwältin Ingra Eva Herrmann, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht bei Müller-Hof in Karlsruhe.