Gewerblicher Rechtsschutz: Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen – Schutz der „unternehmerischen Kronjuwelen“

Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verstärkt einerseits den Schutz von Know-How, legt aber andererseits strenge Voraussetzungen fest, damit es überhaupt als „Geheimnis“ zählt. Ein aktueller Beitrag zum Gewerblichen Rechtsschutz von Rechtsanwältin Ingra Eva Herrmann, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht bei Müller-Hof in Karlsruhe.

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Gesellschaftsrecht: Auflösung von Pattsituationen durch „Russian Roulette“ oder „Texas Shoot-out“

Bei Gesellschaften mit zwei gleichberechtigten Gesellschaftern besteht oft das Risiko, dass ein Gesellschafter irgendwann alle gesellschaftsrechtlichen Entscheidungen blockiert. Um im Falle eines solchen Stillstandes wieder „Bewegung ins Spiel“ zu bringen, gibt es verschiedene Klauseln, die man im Vorfeld nach den individuellen Zielsetzungen der Gesellschafter gestalten und kombinieren kann, wie beispielsweise die „Russian Roulette“-Klausel und die „Texas Shoot-Out“-Klausel. Sie können gesellschaftsrechtliche Pattsituation beseitigen.

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