Familienrecht
Wir unterstützen Sie bei der Regelung aller anstehenden Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Eheschließung sowie der Trennung und Scheidung. Hierzu gehört insbesondere die Gestaltung von Eheverträgen sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Selbstverständlich vertreten wir auch die Interessen bei streitigen Auseinandersetzungen und im Scheidungsverfahren, insbesondere bei der Vermögensauseinandersetzung und bei Fragen des Güterrechts, Ehegatten- und Kindesunterhalts sowie des Versorgungsausgleichs. Mit Herrn Stöcker haben Sie einen Fachanwalt für Familienrecht an Ihrer Seite, der Sie in allen Fragen rund um die schwierige Situation der Trennung und Scheidung kompetent berät und vertritt.