Wohnungseigentumsrecht
Hausverwaltungen sowie Eigentümer beraten und vertreten wir kompetent in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Zur außergerichtlichen Tätigkeit im WEG-Recht gehört insbesondere die Beratung über die Formalien bei Einberufung und Durchführung einer Eigentümerversammlung und der Beschlussfassung. Daneben stellen auch die Überprüfung der Wirksamkeit von Beschlüssen und deren gerichtliche Anfechtung einen Schwerpunkt dar. Wir übernehmen die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Auseinandersetzungen der Eigentümer sowie zur Durchsetzung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen oder Verpflichtungen, die aus Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft entstehen. Auf den Rat unserer erfahrenen Fachanwälte für Wohnungseigentumsrecht können Sie sich immer verlassen.