Urheberrecht

Zu unserem außergerichtlichen Tätigkeitsfeld im Urheberrecht zählen vor allem die Gestaltung von Lizenzverträgen und die Beratung über die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Werken. Zur Abwehr von Rechtsverletzungen und zum Schutz der Urheberrechte vertreten wir Rechteinhaber außergerichtlich und gerichtlich. Wir sind auch für Sie zur außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehr von urheberrechtlichen Ansprüchen tätig, z.B. bei Abmahnung wegen eines Urheberrechtsverstoßes. Gerne steht Ihnen Herr Nicodemus als Fachanwalt zur Verfügung.

Wie wir Ihnen im Urheberrecht helfen können:

  • Abmahnungen
  • Downloads
  • Lizenzverträge
  • Plagiate und Produktpiraterie
  • Rechtsverstöße im Internet
  • Schutzfähigkeit von Werken
  • Verlagsrechte und Rundfunkrechte
  • Werktitelschutz

Ihr spezialisierter Rechtsanwalt