Fragen des Familienrechts betreffen vor allem die Begründung und Scheidung der Ehe sowie Unterhaltsansprüche von Kindern und Ehegatten. Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung anlässlich der Eheschließung und Trennung und übernehmen die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Im Erbrecht erbringen wir kompetente Beratung bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie Nachfolgeplanungen, ferner bieten wir Ihnen die Begleitung bei Erbauseinandersetzungen sowie die Testamentsvollstreckung.
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