Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitgeber, Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Geschäftsführer, Vorstände und freie Mitarbeiter. Unsere Leistung umfasst die laufende Beratung in allen Personalfragen, sei es bei Einstellung, Gestaltung von optimierten Arbeitsverträgen, Arbeitsentgelt, Abmahnung, Änderungskündigung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag sowie Zeugnisformulierung.
Dazu zählt auch die Begleitung von Umstrukturierungen, Betriebsübergängen und Massenentlassungen. Im Betriebsverfassungsrecht übernehmen wir die Beratung und Vertretung in sozialen und personellen Angelegenheiten bis hin zu Sozialplanverhandlungen. Unser Durchsetzungsvermögen und unsere Erfahrung setzen wir zur Wahrung Ihrer Interessen sowohl bei der außergerichtlichen Vertretung als auch der Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten aller Instanzen ein. Herr Hertzberg bietet als Fachanwalt für Arbeitsrecht auch Vorträge und Schulungsveranstaltungen für Unternehmen an. Wir werden als empfehlenswerte Kanzlei im Ratgeberportal https://www.arbeitsrechte.de/ aufgeführt.